GDP findet drei Monate IP-Adressen-Speicherung unzureichend

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Zwei Polizeibeamte stehen vor einem Rednerpult, einer hält Papiere und spricht in ein Mikrofon, mit einer Fahne, einem Banner und einem Tisch in der Nähe und einer Tafel mit Symbolen und Text im Hintergrund.

GDP findet drei Monate IP-Adressen-Speicherung unzureichend

GDP hält dreimonatige Vorratsspeicherung von IP-Adressen für unzureichend

Teaser: Die Gewerkschaft der Polizei (GDP) begrüßt den Gesetzentwurf zur dreimonatigen Speicherung von IP-Adressen, hält die Frist jedoch für zu kurz.

„Insgesamt lässt sich festhalten, dass die dreimonatige Speicherfrist ein Fortschritt ist, in umfangreichen Ermittlungsverfahren bei Straftaten und damit längeren Verfahren jedoch oft nicht ausreicht“, sagte Andreas Roßkopf, Vorsitzender des GDP-Bereichs Bundespolizei/Zoll, den Zeitungen der Bayerischen Mediengruppe.

Datum der Veröffentlichung: 21. Dezember 2025, 11:48 Uhr

Stichworte: Kriege und Konflikte, Finanzen, Politik, Kriminalität und Justiz

Ein neuer Gesetzentwurf sieht vor, die Speicherung von IP-Adressen auf drei Monate auszuweiten. Der von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) eingebrachte Vorschlag zielt auf die Bekämpfung von Kinderpornografie, Online-Betrug und Hasskriminalität ab. Internetanbieter wären bei Verabschiedung des Gesetzes verpflichtet, die Regelung umzusetzen.

Der Entwurf wurde am Freitag zur Abstimmung an andere Ministerien übermittelt. Damit wird eine seit 2017 nicht mehr angewandte Regelung wiederbelebt. Dirk Wiese, parlamentarischer Geschäftsführer der SPD, bezeichnete den Schritt als längst überfällig und einen wichtigen Baustein zur Erfüllung der Koalitionsvereinbarungen des ersten Regierungsjahres.

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) unterstützt zwar die dreimonatige Speicherfrist, warnt jedoch durch ihren Vorsitzenden Andreas Roßkopf, dass dieser Zeitraum für komplexe Ermittlungen oft zu knapp bemessen sei. Die GdP argumentiert, dass langwierige Gerichtsverfahren und aufwendige Strafverfolgungen häufig mehr als drei Monate an Daten erfordern.

Wiese betonte, das Vorhaben sende ein starkes Signal aus. Die Koalition handle zügig, um schwere Straftaten im Netz entschlossen zu bekämpfen.

Sollte das Gesetz verabschiedet werden, treffen Internetanbieter neue Pflichten: Sie müssen IP-Adressen drei Monate lang speichern, um Ermittlungen bei Kinderausbeutung, Betrug und Hasskriminalität zu unterstützen. Die Maßnahme stellt eine Abkehr von der bisher nicht genutzten Vorratsdatenspeicherungsregel dar.