Gericht entscheidet im jahrzehntealten Streit um Grenzgebäude mit überraschendem Kompromiss

Gericht entscheidet im jahrzehntealten Streit um Grenzgebäude mit überraschendem Kompromiss
Ein langjähriger Grundstücksstreit um ein Haus, das sich über zwei benachbarte Parzellen erstreckt, hat eine neue Wendung genommen. Das Oberlandesgericht hat entschieden, dass die Beklagten den umstrittenen Bereich herausgeben müssen – allerdings ohne das Gebäude vollständig zu räumen. Im Mittelpunkt des Falls steht ein Gebäude, das genau auf der Grenzlinie errichtet wurde, wobei ein Teil der Konstruktion auf dem Grundstück des Klägers steht.
Der Konflikt eskalierte, als ein Gutachten bestätigte, dass ein erheblicher Teil des Hauses auf das Flurstück des Klägers übergreift. Der Kläger, dem sowohl der betroffene Gebäudeteil als auch das darunterliegende Land gehören, reichte eine Klage ein und forderte die Herausgabe sowie die Räumung des umstrittenen Bereichs. Ein Sachverständigengutachten stützte seinen Anspruch und wies nach, dass sich der gesamte strittige Abschnitt ausschließlich auf seinem Grundstück befindet.
Die Entscheidung des Oberlandesgerichts präzisiert die Verpflichtung der Beklagten, den umstrittenen Bereich abzutreten, ohne das Gebäude vollständig zu räumen. Das Urteil anerkennt zwar den einheitlichen Charakter des Bauwerks, bestätigt jedoch gleichzeitig das Eigentumsrecht des Klägers an dem Land und dem darauf stehenden Gebäudeteil. Der Fall gilt damit als abschließend entschieden, da keine weiteren Rechtsmittel anhängig sind.

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