Keine Halbierung der Stadtbezirks-Grundsteuer: Kommunalparlament lehnt FDP/Freie Wähler-Anfrage ab

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Eine Stadtansicht mit Gebäuden, Bäumen, Pfählen, Straßen, Fahrzeugen und Himmel.

Keine Halbierung der Stadtbezirks-Grundsteuer: Kommunalparlament lehnt FDP/Freie Wähler-Anfrage ab

Keine Halbierung der Stadtrats-Pauschalen: Kommunalparlament lehnt Antrag der FDP/Freie Wähler-Fraktion ab

Keine Halbierung der Stadtrats-Pauschalen: Kommunalparlament lehnt Antrag der FDP/Freie Wähler-Fraktion ab

  1. Dezember 2025, 05:00 Uhr

Der Große Rat des Kantons Aargau hat einen Antrag abgelehnt, der die Kürzung der Entschädigungen für seine Mitglieder vorsah. Die von der FDP/Freie Wähler-Fraktion eingebrachte Vorlage zielte darauf ab, die monatlichen Pauschalbeträge zu halbieren. Befürworter argumentierten, die Senkung würde die Sätze an die Praxis kleinerer Gemeinden angleichen – trotz des deutlich größeren Zuschnitts und der umfangreicheren Aufgaben des Kantons.

Der abgelehnte Plan sah vor, die reguläre monatliche Aufwandsentschädigung für Ratsmitglieder von 230 auf 115 Euro zu reduzieren – ein Betrag, der der Vergütung in Kommunen mit 5.001 bis 10.000 Einwohnern entspricht und damit weit unter den Anforderungen der Aargauer Verwaltung liegt. Weitere Kürzungen waren für besondere Funktionen vorgesehen: Die Bezüge des Ratsvorsitzenden sollten von 120 auf 60 Euro sinken, die der Ausschussvorsitzenden von 85 auf 42,50 Euro und die der Fraktionsvorsitzenden von 120 auf 60 Euro.

Die Stadtverwaltung sprach sich gegen den Antrag aus und berief sich dabei auf die Sächsische Kommunalentschädigungsverordnung. Diese Verordnung legt Höchstgrenzen für Entschädigungen fest, die sich an Einwohnerzahl, Aufgabenumfang und lokale Gegebenheiten orientieren. Zudem betonten die Verantwortlichen, dass die Vergütung für ehrenamtliche kommunale Tätigkeiten rechtlich geschützt sei und nicht allein aus Haushaltsgründen gekürzt werden dürfe. Kritiker des Vorhabens wiesen darauf hin, dass Arbeitsbelastung und Verwaltungsaufwand im Kanton Aargau mit denen kleinerer Gemeinden nicht vergleichbar seien. Das bestehende System trage diesen Unterschieden bereits Rechnung, wenn es um die Festlegung der Entschädigungshöhe gehe.

Mit der Entscheidung bleibt die aktuelle Entschädigungsstruktur erhalten. Die Bezüge für Ratsmitglieder und Amtsinhaber bleiben unverändert und richten sich weiterhin nach den geltenden rechtlichen und verwaltungstechnischen Vorgaben. Der abgelehnte Antrag wird keine Auswirkungen auf künftige Haushaltsberatungen zur Vergütung ehrenamtlicher Tätigkeiten haben.