München scheitert mit Klage gegen Tourismusabgaben-Verbot in Bayern

München: Anlauf gegen Bettsteuer-Verbot scheitert - München scheitert mit Klage gegen Tourismusabgaben-Verbot in Bayern
Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat eine Klage gegen das landesweite Verbot von Tourismusabgaben abgewiesen. Die Städte München, Augsburg, Nürnberg und Regensburg hatten die Aufhebung des Verbots gefordert, um die Abgabe wieder einführen zu können. Mit dem Urteil wird bestätigt, dass das Verbot nicht gegen die kommunale Finanzhoheit verstößt.
Die vier Städte argumentierten, das Verbot schränke ihre Möglichkeiten zur Einnahmengenerierung unrechtmäßig ein. Münchens Oberbürgermeister Dieter Reiter kritisierte die Entscheidung scharf und bezeichnete es als falsch, eine Finanzquelle zu blockieren, die die lokale Bevölkerung nicht belaste. Zuvor hatte er die Abgabe als Mittel gefördert, um tourismusbedingte Kosten auszugleichen.
Mit der Ablehnung der Klage bleibt das Verbot von Tourismusabgaben in Bayern bestehen. Städte wie München müssen nun nach alternativen Wegen suchen, um tourismusrelevante Dienstleistungen zu finanzieren. Die Entscheidung bedeutet auch, dass sich die Übernachtungskosten für Besucher vorerst nicht ändern werden.

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