Paketboten-Schutzgesetz: Regierung will Sozialbetrug dauerhaft stoppen

Gesetz zum Schutz von Lieferarbeitern bleibt in Kraft - Paketboten-Schutzgesetz: Regierung will Sozialbetrug dauerhaft stoppen
Deutschlands Paketboten-Schutzgesetz, das 2019 eingeführt wurde, sollte Sozialbetrug und Versicherungsmissbrauch im Paketzustellsektor bekämpfen. Die Regelung verpflichtet Hauptauftragnehmer dafür Sorge zu tragen, dass Subunternehmer ihre Sozialabgaben zahlen. Nun arbeitet die Regierung daran, diese Maßnahme dauerhaft im Arbeitsrecht zu verankern.
Ursprünglich sollte das Gesetz am 31. Dezember 2025 auslaufen. Doch bereits 2024 leitete die Koalitionsregierung Schritte ein, um es unbefristet zu verlängern. Diese Bemühungen waren mit einem umfassenderen Gesetz verbunden, das die EU-Maschinenverordnung umsetzen sollte.
Die Verhandlungen stockten, als die regierende Allianz zerbrach. Trotz dieses Rückschlags wurden die Gespräche wiederaufgenommen, wobei CDU/CSU und SPD die Verhandlungen führen. Eine endgültige Entscheidung über die dauerhafte Geltung des Gesetzes wird nun bis Ende 2025 erwartet.
Falls der Entwurf verabschiedet wird, würde dies die Rolle des Gesetzes bei der Bekämpfung von Betrug in der Zustellbranche festigen. Hauptauftragnehmer blieben weiterhin für die Sozialabgaben ihrer Subunternehmer verantwortlich. Das Ergebnis hängt von den laufenden Verhandlungen zwischen den Koalitionspartnern ab.

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