Sachsen: Selbst der Koalitionspartner findet diesen Polizeigesetzentwurf zu hart

Sachsen: Selbst der Koalitionspartner findet diesen Polizeigesetzentwurf zu hart
Sachsen: Selbst der Koalitionspartner hält dieses Polizeigesetz für zu scharf
Teaser: Verhaltensscanner, Gesichtserkennung, Filmaufnahmen in Autos: Die geplante Novelle des Sächsischen Polizeigesetzes enthält zahlreiche Verschärfungen. Nach harter Kritik aus der Zivilgesellschaft distanziert sich nun sogar der Koalitionspartner SPD von einigen Punkten des Entwurfs.
20. Dezember 2025, 06:00 Uhr
Ein Entwurf zur Reform des Sächsischen Polizeigesetzes sorgt für Streit innerhalb der Landesregierung. Die SPD, Juniorpartner der CDU, hat erhebliche Bedenken gegen mehrere geplante Maßnahmen geäußert. Zwar finden einige Regelungen Zustimmung, doch die Kritik der Sozialdemokraten gefährdet nun die Verabschiedung des Gesetzes in seiner aktuellen Form.
Die SPD hat mehrere Aspekte des Entwurfs als überarbeitungsbedürftig eingestuft. Dazu gehört der Ausbau der öffentlichen Videoüberwachung, einschließlich Aufnahmen im Inneren von Fahrzeugen, um Autofahrer beim Handygebrauch ohne konkreten Anfangsverdacht zu erfassen. Zudem lehnt die Partei den Einsatz von KI bei der Echtzeit-Videoanalyse ab und warnt vor zu niedrigen Eingriffsschwellen, die zu einer übermäßigen Überwachung ohne ausreichende polizeiliche Kontrolle führen könnten.
Kritik übt die SPD auch am unscharfen Rechtsbegriff der „Vorfeldstraftat“ und schlägt stattdessen den präziseren Term „strafbewehrte Vorbereitungshandlung“ vor, um Überwachungsmaßnahmen zu rechtfertigen. Bei KI-Systemen bevorzugt die Partei vorgefertigte Modelle gegenüber selbstlernenden Algorithmen, um zu verhindern, dass personenbezogene Daten dauerhaft in Trainingsdatenbanken gespeichert werden. Zudem lehnt sie die Analysesoftware des Unternehmens Palantir wegen Datenschutzrisiken ab.
Einige Vorhaben stoßen bei der SPD jedoch auf Zustimmung: dazu gehören strengere Regeln für den Drohnenbetrieb, bessere Schutzmaßnahmen bei häuslicher Gewalt sowie der eingeschränkte Einsatz von Staatstrojanern – allerdings nur bei konkreter Gefahr durch Terrorismus oder schwere Gewaltverbrechen. Die Partei unterstützt zudem den Einsatz von Körperkameras für die Polizei, fordert aber klare Grenzen für deren Nutzung in privaten Wohnräumen.
Beim Einsatz von Elektroschockpistolen pocht die SPD auf eine schrittweise Einführung, zunächst nur in zwei der fünf sächsischen Polizeidirektionen, kombiniert mit verbindlichen Evaluierungen und einer befristeten Testphase. Der Entwurf wurde bereits vom Kabinett zur Anhörung freigegeben, ein Termin für die parlamentarische Debatte steht jedoch noch nicht fest.
Da CDU und SPD im sächsischen Landtag nur über eine Minderheit verfügen, hängt die Zukunft des Gesetzes nun von Verhandlungen mit der Opposition ab. Die Vorbehalte der SPD machen umfangreiche Änderungen vor einer endgültigen Abstimmung wahrscheinlich. Das Ergebnis wird zeigen, wie weit die neuen Polizeibefugnisse in Sachsen schließlich reichen werden.

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